Anhörung der WRRL hat begonnen

Veröffentlichung der Zeitpläne und Arbeitsprogramme sowie der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung

Rundfunk- und Pressetermin am Leinakanal

Fluch und Segen, die Aktivitäten der Biber betreffend, liegen mitunter dicht beieinander. Am Leinakanal waren für den GUV Hörsel/Nesse im Jahr 2022 erstmals Maßnahmen zum Bibermanagement im Leinakanal erforderlich. Auch aktuell muss der Leinakanal für einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen ohne Wasser auskommen, um die Tiere zum Umzug zu bewegen. Seit etwa Mitte August dieses Jahres sind die Biber wieder im Leinakanal aktiv. Von der zeitweiligen Außerbetriebnahme des Leinakanals ist aktuell auch die Wasserkunst in Gotha betroffen, die mit Wasser aus dem Leinakanal betrieben wird, und nun zwei Wochen eher ihre Winterpause einlegen muss.

Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Herbst 2024

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 17/2024 des Vorstandes zum 25.09.2024, im Herbst 2024 durch.

Unser Hochwasserinformationstag am 23.05.2024

Am Nachmittag des 23.05.2024 hat der Hochwasserinformationstag in Bad Salzungen stattgefunden.

Wir, die Gewässerunterhaltungsverbände Felda/Ulster/Werra, Hasel/Lauter/Werra und Hörsel/Nesse haben die verschiedenen Vertreter aus den Bereichen der Gemeinde- und Landkreisverwaltung, Einsatz- und Führungskräfte der Feuer- und Wasserwehren, Fachberater Hochwasserschutz sowie verschiedene Landesbehörden eingeladen.

Öffentliche Bekanntmachung - Kartierung Vorkommen invasiver Krebse 2023-2024

Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023-2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen.

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