Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesseauf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 02/2022 des Vorstandes vom 09.02.2022, im Frühjahr 2022 durch.
Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesseauf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 04/2021 des Vorstandes vom 23.09.2021, im Herbst 2021 durch.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Gotha führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74) in der aktuell gültigen Fassung im Herbst 2021 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse (laut § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nessein Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG).