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Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Herbst 2025

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 14/2025 des Vorstandes , im Herbst 2025 durch.

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Herr Bert Schwachheim, Frau Weißleder, Herr Silvio Beese, Frau Mikolajczak sowie Herr Peter Pirl und Herr Marko Bätzel benannt.

 

Die Verbandsschau im Herbst 2025 ist abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

 

Verbandsschau-Nr: Termin Gewässer Gemarkung von bis Beginn Treffpunkt
2025-HS-01 14.10.2025 Krebsbach Seebach,
Heiligenstein,
Thal
Quelle Mündung in den Erbstrom 09:00 Hauptstraße 96 Seebach
2025-HS-02 16.10.2025 Schnellmannshäuser Bach Volteroda,
Hattengehau,
Schrapfendorf,
Schnellmanns-hausen und
Treffurt
Quelle Mündung in die Werra 09:00 Dorfstraße 1 Volteroda
2025-HS-03 21.10.2025 Schwarzer Graben/Eschenbach Vitzeroda,
Abteroda,
Gasteroda
Ortslage Vitzeroda hessische Grenze 09:00 Vitzerodaer Straße 57 Vitzeroda
2025-HS-04 23.10.2025 Seeligsbach Gerstungen Quelle Mündung Werra 09:00 Mühlrasen 3 Gerstungen
2025-HS-05 29.10.2025 Nesse Molschleben, Bufleben, Eschenbergen, Pfullendorf, Hausen, Westhausen, Warza Mündung Eschenberger Bach in die Nesse Bufleber Bahnhof /Querung Bahnstrecke 09:00 Sportplatz TSV Molschleben
2025-HS-06 04.11.2025 Nesse Westhausen, Warza, Goldbach, Hochheim Bufleber Bahnhof/Querung Bahnstrecke Mündung Backsgraben 09:00 Bufleber Bahnhof/Querung Bahnstrecke
2025-HS-07 06.11.2025 Otterbach Winterstein Quelle Mündung 09:00 Querung Weinstraße
2025-HS-08 12.11.2025 Lachgraben Bufleben, Pfullendorf Quelle Mündung 09:00 Quelle (Wäldchen)
2025-HS-09 13.11.2025 Leina (Goldbach) Goldbach Quelle Mündung 09:00 Mündung linker Zulauf Leina
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Die Verbandschau an den aufgeführten Gewässern finden im Zeitraum der 42.KW bis 46. KW 2025 statt.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht ggf. die Notwendigkeit in o.g. Ortslagen Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse sind Frau Weißleder und Frau Mikolajczak
(Tel. 036253-260790).