Aktuelles und Presse |

Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Herbst 2026

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 17/2026  des Vorstandes , im Herbst 2026 durch.

 

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Herr Bert Schwachheim, Frau Weißleder, Herr Silvio Beese, Frau Mikolajczak sowie Herr Peter Pirl und Herr Marko Bätzel benannt.

 

Die Verbandsschau im Herbst 2026 ist abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

 

Verbandsschau-Nr: Termin Gewässer Gemarkung von bis Beginn Treffpunkt
2026-HS-01 07.10.2026 Bach aus Adolfsrod Schönau vor dem Walde Quelle Mündung in den Leinakanal 09:00 Schönau vor dem Walde, Zur Aue, rechts abbiegender Feldweg ca. 500m weiter parallel zum Leinakanal
2026-HS-02 07.10.2026 Leitnersgrund Schönau vor dem Walde Quelle Mündung in die Leina 12:00 Schönau vor dem Walde, Endpunkt Catterfelder Straße/Schafrasen
2026-HS-03 29.10.2026 Flößgraben Georgenthal, Herrenhof, Hohenkirchen Teiler Schanzenweg Hohenkirchen 09:00 Teiler Georgenthal
2026-HS-04 03.11.2026 Flößgraben Hohenkirchen, Petriroda, Emleben Schanzenweg Hohenkirchen Mündung in den Leinakanal 09:00 Hohenkirchen Schanzenweg, Brücke Flößgraben (Endpunkt "Am Riedgraben/Riedberg)
2026-HS-05 05.11.2026 Windebach Sonneborn, Weingarten Quelle Mündung in den Arzbach 09:00 L1029 südlich OL Weingarten, in Höhe beiseitig abzweigender Feldwege
2026-HS-06 20.10.2026 Lämpertsbach Teil 1 Heyerode Quelle Waldbad 09:00 Bahnhofstraße 62, Heyerode
2026-HS-07 21.10.2026 Holzbach Stockhausen Quelle Mündung in die Nesse 09:00 Neue Wiese beim PEP Einkaufspark
2026-HS-08 22.10.2026 Lämpertsbach Teil 2 Nazza Waldbad Ortsausgang Nazza 09:00 Am Waldbad Parkplatz
               
    •  

 

Die Verbandschau an den aufgeführten Gewässern finden im Zeitraum der 41.KW bis 45. KW 2026 statt.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht ggf. die Notwendigkeit in o.g. Ortslagen Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse sind Frau Weißleder und Frau Mikolajczak
(Tel. 036253-260790).