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Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 04/2021 des Vorstandes vom 23.09.2021, im Herbst 2021 durch.

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Herr Silvio Beese, Bert Schwachheim, Peter Pirl und Marko Bätzel benannt.

Die Verbandsschau im Herbst 2021 ist abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

  • Madel (Gemarkungen Creuzburg, Madelungen und Neukirchen)
  • Flutgraben (Gemarkung Falken)
  • Höllgraben (Gemarkung Falken)
  • Struthgraben (Gemarkung Falken)
  • Lämpertsbach (Gemarkungen Mihla, Nazza und Hallungen)
  • Steingraben (Gemarkung Nazza)
  • Schliemengraben (Gemarkung Nazza)
  • Lauter (Gemarkungen Mihla und Lauterbach)
  • Michelsbach (Gemarkungen Eisenach und Hötzelsroda

im Zeitraum: 47. KW bis 49. KW 2021 vorgesehen.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den Ortslagen Eisenach, Mitttelshof, Mihla, Nazza, Hallungen, Madelungen, Creuzburg und Falken Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse ist Herr Schwachheim
(Tel. 036253-260790).