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Der GUV Hörsel/Nesse informiert: Gewässerunterhaltung an Uferböschungen in Ortslagen

Derzeit sind die Mitarbeiter des Bauhofes des Gewässerunterhaltungsverbands (GUV) Hörsel/Nesse hauptsächlich mit der Böschungsmahd an den Fließgewässern in den Ortslagen beschäftigt. Anders als auf den öffentlichen Flächen der Gemeinden und anders als in vielen Vorgärten findet die Böschungsmahd jedoch im Regelfall nur einmal pro Jahr statt. Dies stößt zuweilen auf Unverständnis oder entspricht nicht jedermanns Geschmack, hat aber durchaus seinen Sinn:

Zunächst einmal stellen Fließgewässer nach dem Bundesnaturschutzgesetz in ihren natürlichen oder naturnahen Abschnitten gesetzlich geschützte Biotope dar oder sind als solche zu entwickeln. In den Ortslagen finden wir häufig mit Gras bewachsene und wenig naturnahe Böschungen vor. Das Abflussprofil ist frei von Bäumen und Sträuchern, um den wenigen vorhandenen Platz durch die angrenzende Bebauung im Hochwasserfall voll auszuschöpfen. Wo nicht ausreichend Platz ist, würden Bäume oder Sträucher auf der Böschung dazu führen, dass bei höheren Abflüssen das Treibgut wie an einem Rechen hängen bleibt und dieses den Abfluss behindert. Dazu dient auch die Mahd der Böschungen. Diese verhindert, dass Bäume und Sträucher wachsen und stabilisiert die Böschung. Hohes Gras behindert den Abfluss in der Regel nicht sondern legt sich mit der Strömung nach unten. Es dient als Lebensraum und Versteck für viele Insekten und Larven, sowie als Fischunterstand und verhindert durch die Beschattung übermäßiges Algenwachstum. Aus diesen Gründen wird direkt am Wasserrand ein Teil des Bewuchses erhalten. Bei der Böschungsmahd sind, wie bei allen anderen Gewässerunterhaltungsarbeiten auch, ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Hierzu zählt beispielsweise die Festsetzung des Zeitraumes für die Böschungsmahd von August bis Februar. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten wird außerdem ein abschnittsweises Vorgehen gewählt. Das heißt ein Teil des Grasbestandes wird jeweils stehen gelassen und zu einem späteren Zeitpunkt im gleichen oder im nächsten Jahr gemäht.

Der starke Grasbewuchs resultiert neben der gegebenen Feuchtigkeit auch aus dem hohen Nährstoffeintrag am Gewässer. Die Ursachen sind zahlreich wie beispielsweise die Ablagerung und Abschwemmung von Grünschnitt und Kompost, die Einleitung von Abwasser, Einträge aus der Landwirtschaft und fehlende Beschattung durch fehlende Bäume auf der Böschungsoberkante. Es ist neben der Mahd auch erforderlich diese Ursachen zu minimieren.

Zusammenfassend ist eine Mahd am Fließgewässer in den Ortslagen einmal pro Jahr aus den folgenden Gründen ausreichend:

  • Hohes Gras behindert den Abfluss nicht und legt sich mit der Strömung um
  • Fließgewässer sind Ökosysteme und Lebensräume
  • Größerer Aufwuchs wird entfernt
  • Optische Aspekte können nicht berücksichtigt werden und stehen den begrenzt zugewiesenen Finanzmitteln für Personal, Maschinen und Kraftstoff gegenüber