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Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Herbst 2022

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 06/2022 des Vorstandes vom 06.09.2022, im Herbst 2022 durch.

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) in Verbindung mit dem Beschluss Nr. 06/2022 des Vorstandes des GUV Hörsel/Nesse vom 06.09.2022 im Herbst 2022 durch.

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Uwe Oßwald, Silvio Beese, Bert Schwachheim, Janina Weißleder, Peter Pirl und Marko Bätzel benannt.

Die Verbandsschau im Herbst 2022 erfolgt abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

  • Haselbach (Gemarkungen Wendehausen und Diedorf)
  • Ifta (Gemarkung Ifta)
  • Augraben (Gemarkung Ifta)
  • Auholzgraben (Gemarkung Ifta)
  • Suhl (Gemarkungen Wünschensuhl und Fernbreitenbach)
  • Landerswasser (Gemarkungen Wünschensuhl und Fernbreitenbach)
  • Annenrieth (Gemarkung Großenbehringen)
  • Bögenbach (Gemarkung Großenbehringen)
  • Elte (Gemarkungen Lauchröden, Unterellen und Oberellen)
  • Mühlgraben Untermühle Förtha (Gemarkungen Oberellen und Förtha)
  • Oberer Mühlgraben Förtha (Gemarkungen Förtha und Epichnellen)
  • Lauterbach (Gemarkungen Bischofroda und Berka v. d. Hainich)
  • Augraben (Gemarkung Berka v. d. Hainich)
  • Kernbach (Gemarkung Berka v. d. Hainich)
  • Hohlrödengraben (Gemarkung Berka v. d. Hainich)
  • Wilder Graben (Gemarkungen Remstädt und Goldbach)
  • Leina (Gemarkungen Finsterbergen, Georgenthal, Altenbergen, Engelsbach, Schönau v. d. Walde, Wipperoda, Ernstroda und Leina

im Zeitraum: 40. KW bis 47. KW 2022 vorgesehen.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den Gemarkungen Wendehausen, Diedorf, Ifta, Fernbreitenbach, Wünschensuhl, Großenbehringen, Lauchröden, Unterellen, Oberellen, Förtha, Epichnellen, Bischofroda, Berka vor dem Hainich, Finsterbergen, Georgenthal, Altenbergen, Engelsbach, Schönau v. d. Walde, Ernstroda, Leina, Remstädt und Goldbach Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse sind Herr Schwachheim und Herr Beese (Tel. 036253-260790).