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Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Frühjahr 2024

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 05/2024 des Vorstandes zum 31.01.2024, im Frühjahr 2024 durch.

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Herr Bert Schwachheim, Frau Weißleder, Herr Silvio Beese, Frau Mikolajczak sowie Herr Peter Pirl und Herr Marko Bätzel benannt.

 

Die Verbandsschau im Frühjahr 2024 ist abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

    • Cumbach in der Gemarkung Cumbach und Leina
    • Bodengraben und Witterscher Graben incl. Nebengewässer in der Gemarkung Alach
    • Boilstädter Wasser in den Gemarkungen Uelleben, Boilstädt und Gotha
    • Mittagswasser in den Gemarkungen Reichenbach und Tüngeda
    • Mater in der Gemarkung Wenigenlupnitz
    • Karngraben in der Gemarkung Wolfsbehringen
    • Emse in den Gemarkungen Sondra und Sättelstädt
    • Suhl in den Gemarkungen Wünschensuhl und Marksuhl
    • Holunderbach in der Gemarkung Großburschla
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Die Verbandschau an den aufgeführten Gewässern finden im Zeitraum der 11. KW bis 16. KW 2024 statt.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht ggf. die Notwendigkeit in o.g. Ortslagen Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse sind Frau Weißleder und Frau Mikolajczak
(Tel. 036253-260790).