Aktuelles und Presse |

Öffentliche Bekanntmachung- Verbandsschau Herbst 2024

Der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse führt die jährliche Verbandsschau gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse auf Grundlage der §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz - WVG) und Beschluss Nr. 17/2024 des Vorstandes zum 25.09.2024, im Herbst 2024 durch.

Als Schaubeauftragte des GUV Hörsel/Nesse wurden Herr Bert Schwachheim, Frau Weißleder, Herr Silvio Beese, Frau Mikolajczak sowie Herr Peter Pirl und Herr Marko Bätzel benannt.

 

Die Verbandsschau im Herbst 2024 ist abschnittsweise an folgenden Fließgewässern:

 

    • Sumpfer und ein Nebengewässer (Alter Arzbach) in der Gemarkung Sonneborn am 23.09.2024 um 10:00 Uhr

    • Erlbach in der Gemarkung Mechterstädt am 25.09.2024 um 09:00 Uhr

    • Noßbach in den Gemarkungen Mechterstädt, Burla und Sättelstädt am 15.10.2024 um 10:00 Uhr
    • Sembach in der Gemarkung Winterstein am 17.10.2024 um 10:00 Uhr

    • Mühlgraben Langenhain in der Gemarkung Langenhain am 21.10.2024 um 10:00 Uhr
    • Bieberbach, graben am Steinweg, Paradiesgraben in der Gemarkung Hütscheroda am 21.10.2024 um 09:00 Uhr

    • Elte in der Gemarkung Etterwinden am 30.10.2024 um 09:00 Uhr
    • Suhl in der Gemarkung Marksuhl am 28.10.2024 um 09:00 Uhr
    • Suhl, Sandgraben, Elftertalgraben in der Gemarkung Großensee am 05.11.2024 um 09:00 Uhr

    • Großer Graben in der Gemarkung Dippach am 07.11.2024 um 09:00 Uhr
    • Nesse in der Gemarkung Pferdingsleben am 12.11.2024 um 09:00 Uhr

 Eine Gewässerschau der UWB Gotha findet am 26.09.2024 am Dachslöchergraben in der Gemarkung Winterstein statt.

Die Verbandschau an den aufgeführten Gewässern finden im Zeitraum der 39. KW bis 47. KW 2024 statt.

Bei Durchführung der Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht ggf. die Notwendigkeit in o.g. Ortslagen Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Hörsel/Nesse sind Frau Weißleder und Frau Mikolajczak
(Tel. 036253-260790).