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Anhörung der WRRL hat begonnen
Veröffentlichung der Zeitpläne und Arbeitsprogramme sowie der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert alle sechs Jahre die Aufstellung und Aktualisierung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Erreichung des guten Zustandes unserer Gewässer. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in diesen Prozess erfolgt auf der Grundlage eines dreistufigen Anhörungsverfahrens gem. § 38 WHG (Wasserhaushaltsgesetz).
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