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Der GUV Hörsel/Nesse informiert: Förderung der Fließgewässerentwicklung contra Ablagerungen und Müll am Gewässer

Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Hörsel/Nesse ist seit dem letzten Jahr für die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung zuständig. Mittlerweile obliegt dem GUV eine weitere Aufgabe: Die Umsetzung von Projekten im Rahmen der „Aktion Fluss - Landesprogramm Gewässerschutz“.

Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, den Zustand der Thüringer Gewässer zu verbessern. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen, wie den Um- und Rückbau von Wehren, die Schaffung artenreicher Lebensräume sowie die Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung. Das bedeutet, den Gewässern wieder mehr Möglichkeiten für einen naturnahen Verlauf zu geben, sei es durch den Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen, durch Anpflanzung gewässertypischer Gehölze, durch Aufweitungen usw.

Im Gebiet des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse betrifft das eine Vielzahl von Maßnahmen, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden sollen. Das Land Thüringen fördert diese Projekte mit einer Förderhöhe von 100 %. Bereits in diesem Jahr sollen mehrere Maßnahmen mit einer geplanten Förderhöhe von rund 700.000 € im Verbandsgebiet beginnen. In Abhängigkeit der Art des Projekts werden die Umsetzungserfolge schnell oder aber erst in einigen Jahren sichtbar sein.

Den genannten Investitionen des Landes Thüringen stehen leider auch die unzähligen illegalen Ablagerungen und Müllentsorgungen an unseren Fließgewässern entgegen. Unabhängig vom Grundstückseigentum stellt dies eine Ordnungswidrigkeit, im Einzelfall sogar eine Straftat nach § 326 StGB dar. Uferauffüllungen mit verschiedenstem Bauschutt, Ziegeln und vor allem Grünschnitt bestimmen das Bild in vielen Orten des Verbandsgebietes. Das Flussbett wird auf diese Weise eingeengt, wodurch sich die Fließgeschwindigkeit bei Hochwasser erhöht. Die Böschung wird so noch schneller abgetragen, das Ufer bricht bevorzugt ab. Ziegeln und Bauschutt gelangen dauerhaft in die Sohle des Gewässers in der normalerweise eine Vielzahl von Lebewesen lebt. Diese benötigen jedoch ihr spezielles Sohlsubstrat. Bei Fischen sind das zum Beispiel ganz bestimmte Steinkorngrößen, die für das Laichen genutzt werden.

Der Gewässerunterhaltungsverband und auch die meisten Kommunen wären ohne die 100%-Förderung finanziell und aufgrund anderer Schwerpunkte nicht dazu in der Lage, die oben angesprochenen Maßnahmen umzusetzen. Die derzeitige Chance über die vollständige Förderung der genannten Projekte ist vielleicht einmalig. Daher sollten wir im Sinne unserer nächsten Generationen zulassen, dass Fließgewässer wieder zu sehenswerten Flüssen und intakten Ökosystemen werden und unseren Teil dazu beitragen indem wir unseren Müll, Grünschnitt und Bauschutt ordnungsgemäß entsorgen.

Für das neue Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027 besteht derzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nähere Informationen zum Landesprogramm Gewässerschutz finden Sie unter:

www.aktion-fluss.de