E-Vergabe elektronische Vergabeplattform

Unsere aktuellen öffentlichen Ausschreibungen (national oder EU-Ausschreibung) finden Sie auf der folgenden elektronischen Vergabeplattform:

evergabe.de

Ab dem 01. Januar 2020 ist die E-Vergabe auch im Bereich der nationalen Vergaben grundsätzlich verpflichtend (vgl. § 38 Abs. 3 UVgO).

Ausnahmen:

1) der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25.000 EUR nicht überschreitet oder

2) beschränke Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder  Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.

Abgeschlossene Ausschreibungen Vergebene Liefer- und Dienstleistungen

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

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