E-Vergabe elektronische Vergabeplattform
Unsere aktuellen öffentlichen Ausschreibungen (national oder EU-Ausschreibung) finden Sie auf der folgenden elektronischen Vergabeplattform:
Ab dem 01. Januar 2020 ist die E-Vergabe auch im Bereich der nationalen Vergaben grundsätzlich verpflichtend (vgl. § 38 Abs. 3 UVgO).
Ausnahmen:
1) der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 25.000 EUR nicht überschreitet oder
2) beschränke Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.
Abgeschlossene Ausschreibungen Vergebene Liefer- und Dienstleistungen
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.