Abgeschlossene Ausschreibungen Vergebene Liefer- und Dienstleistungen

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

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