Abgeschlossene Ausschreibungen Vergebene Liefer- und Dienstleistungen
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.