Im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Richtlinie 2000/60/EG, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, hat das Land Thüringen die Aufgabe übernommen, defizitäre Fließgewässer zu verbessern. Seit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände im Januar 2020 sind diese mit der Umsetzung von Projekten an Gewässern 2. Ordnung im Freistaat Thüringen beauftragt.
Ausführungszeitraum: Oktober 2024 bis voraussichtlich November 2024
Die Maßnahme ist Teil des Landesprogramms Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung in Thüringen und wird im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln", aus Landesmitteln des Freistaates Thüringen refinanziert.