Im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Richtlinie 2000/60/EG, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, hat das Land Thüringen die Aufgabe übernommen, defizitäre Fließgewässer zu verbessern. Seit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände im Januar 2020 sind diese mit der Umsetzung von Projekten an Gewässern 2. Ordnung im Freistaat Thüringen beauftragt.