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Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässerentwicklung
Herstellung der Durchgängigkeit der Madel im OT Madelungen, Rückbau Wehr Madelungen

Im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Richtlinie 2000/60/EG, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, hat das Land Thüringen die Aufgabe übernommen, defizitäre Fließgewässer zu verbessern. Seit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände im Januar 2020 sind diese mit der Umsetzung von Projekten an Gewässern 2. Ordnung im Freistaat Thüringen beauftragt.
Im Rahmen dieser WRRL-Projekte wird am Gewässer Madel eine erste Maßnahme zur Herstellung der Durchgängigkeit umgesetzt. Hierbei wird das bestehende Wehr in Madelungen zurückgebaut und zu einer rauen Rampe mit Ruhezone umgestaltet. Ziel dieses Projekts ist es, einen nahezu natürlichen Gewässerverlauf ohne Hindernisse wiederherzustellen und neue Habitate für heimische Arten zu schaffen. Durch die Entfernung des Wehrs wird Fischen und Kleinlebewesen das Wandern im Gewässer wieder ermöglicht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme umfasst auch Fällungen und Neupflanzungen in den Gewässerrandstreifen. An den Böschungsoberkanten werden gebietsheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher gepflanzt, um eine naturnahe Ufervegetation zu etablieren.
Bauherr des Vorhabens ist der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse (GUV).
Von 2021 bis 2023 wurden die Planungen und öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt, sowie ein Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen.
Im Juni 2024 erhielt der GUV den Zuwendungsbescheid der Thüringer Aufbaubank zur Umsetzung des Projekts. Die Maßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen) und aus Landesmitteln kofinanziert.
Insgesamt werden Bau- und Planungskosten in Höhe von ca. 270.000,00 € gefördert.
Die Bauleistungen sind für die Monate September bis November 2024 geplant.