Unterhaltung und Pflege der Gewässer 2. Ordnung im Freistaat Thüringen

Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 wurde festgelegt, dass die Unterhaltung und Pflege der Gewässer 2. Ordnung im Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die neu gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. In unserer Region hat der GUV Hörsel/ Nesse die Arbeit aufgenommen. Der GUV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

In dem neuen Gesetz wird die Verantwortung, die bisher teilweise bei den einzelnen Kommunen lag, neu geregelt.
Die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung, obliegt weiterhin dem Land Thüringen, die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung ist durch das Gesetz an den GUV übergegangen.

Verbandsgebiet und Gliederung

Die Gewässerunterhaltungsverbände werden nicht nach den Kreis- und Gemeindestrukturen gegliedert, sondern definieren sich nach den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer. Somit umfasst unser Verbandsgebiet Teilbereiche von vier Landkreisen, sowie den kreisfreien Städten Eisenach und Gotha, wie auch Teile der Landeshauptstadt Erfurt. Das Verbandsterritorium erstreckt sich vom Thüringer Wald im Südwesten, von der Gemeinde Georgenthal und vom Rennsteig bei Friedrichroda über die Städte Waltershausen, Bad Tabarz, Ruhla, Gerstungen, Eisenach, Treffurt, Amt Creuzburg, Hörselberg-Hainich, das südliche Einzugsgebiet der Stadt Bad Langensalza sowie das südliche und nördliche Einzugsgebiet des Landkreises Gotha bis zum nordwestlichen Stadtgebiet von Erfurt. Der Verband besteht aus insgesamt 52 Mitgliedskommunen mit einer Gesamtfläche von 1.326 km² und ca. 1.640 km gemeldete Gewässerlänge 2. Ordnung. Das Gebiet wurde aufgrund seiner Größe in Verantwortungsbereiche der Gewässerunterhaltung gegliedert und die Gewässer werden in eigener Regie oder mit Dienstleistern unterhalten.

Neugründung 2019

Am 18.09.2019 wurde der GUV Hörsel/Nesse in der Gemeinde Georgenthal im Ortsteil Schönau vor dem Walde in der ehemaligen Gemeindeverwaltung gegründet, welche gleichzeitig der Hauptsitz des Verbandes ist.

Unsere Aufgaben

Das Unternehmen des Gewässerunterhaltungsverbands Hörsel/Nesse umfasst die Ausführung verschiedener gesetzlicher Aufgaben.

Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

gemäß § 39 WHG und § 30 Abs. 1 ThürWG

Erstellung des Gewässerunterhaltungsplans

gemäß den Vorgaben des § 31 Abs. 8 ThürWG

Unterhaltung der Deiche

und der dazugehörenden Anlagen sowie anderer Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, gemäß § 57 Abs. 2 ThürWG

Durchführung des Gewässerausbaus

nach Maßgabe des § 35 ThürWG

Durchführung von Maßnahmen

nach § 31 Abs. 5 ThürWG

Dies umfasst alle Arbeiten, Einrichtungen und Verhaltensweisen, die der Erfüllung der gesetzlich normierten Aufgaben dienlich sind. Dazu zählen insbesondere die Arbeiten an Gewässern, im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung auf Thüringer Gebiet sowie die Unterhaltung derjenigen Anlagen im Verbandsgebiet, die der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung dienen. Zur Feststellung der Arbeiten und Identifizierung der Anlagen dienen die Verbandsschauen gemäß § 7 der Verbandssatzung. Für die Umgrenzung des Verbandsgebietes sind die Einzugsgebiete maßgeblich, die sich aus der Darstellung im digitalen Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Freistaat Thüringen“ des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemäß § 1 Abs. 1 Sätze 4 bis 9 ThürGewUVG ergeben.

Verzeichnis der Mitgliedsgemeinden mit Flächenanteil und Stimmverteilung

Gemeinden Gemeinde-ID Fläche in ha Stimmen pro angefangende 100ha
Summe   132622,24 1355
Amt Creuzburg   6973,05 70
Bad Langensalza 64003 195,42 2
Bad Liebenstein 63099 133,80 2
Bad Salzungen 63003 2802,73 29
Bad Tabarz 67064 2065,96 21
Berka v. d. Hainich 63006 1495,62 15
Bienstädt 67004 275,48 3
Bischofroda 63008 1005,13 11
Brotterode-Trusetal 66074 14,22 1
Drei Gleichen 67089 198,22 2
Eisenach 56000 10417,44 105
Emleben 67013 1046,95 11
Erfurt 51000 2938,19 30
Eschenbergen 67016 971,28 10
Floh-Seligenthal 66023 14,81 1
Frankenroda 63028 706,77 8
Friedrichroda 67019 3683,97 37
Friemar 67022 930,18 10
Georgenthal 67025 4275,52 43
Gerstungen 63097 14630,52 147
Gotha 67029 5679,67 57
Großfahner 67033 8,19 1
Hallungen 63037 397,59 4
Herrenhof 67036 169,95 2
Hörsel 67088 7044,31 71
Hörselberg-Hainich 63098 13327,56 134
Kammerforst 64032 137,25 2
Krauthausen 63046 1848,18 19
Lauterbach 63049 661,96 7
Molschleben 67047 1523,88 16
Nazza 63058 1267,99 13
Nesse-Apfelstädt 67087 536,79 6
Nessetal 67091 7622,67 77
Nottleben 67052 768,47 8
Oppershausen 64053 58,37 1
Pferdingsleben 67055 617,64 7
Rodeberg 64055 0.22 1
Ruhla 63066 3634,16 37
Schwabhausen 67059 134,77 2
Seebach 63071 361,68 4
Sonneborn 67063 1646,55 17
Südeichsfeld 64074 3003,30 31
Treffurt 63076 7246,22 73
Tröchtelborn 67068 567,92 6
Tüttleben 67071 7,95 1
Unstrut-Hainich 64076 885,90 9
Vacha 63082 0,01 1
Vogtei 64075 647,91 7
Waltershausen 67072 6056,62 61
Werra-Suhl-Tal 63103 7632,08 77
Wutha-Farnroda 63092 3660,64 37
Zimmernsupra 67082 705,58 8